Was sollte im Übergabeprotokoll stehen?
Was genau sollte in einem Übergabeprotokoll stehen – und was besser nicht? Das ist eine der vielen Fragen, die sich Mieter beim Auszug stellen.
Ein solches Übergabeprotokoll soll die Abläufe eines Wohnungswechsels vereinfachen. Es schafft Sicherheit auf beiden Seiten, regelt die noch ausstehende Nebenkostenabrechnung und beschleunigt die Auszahlung der Kaution. Wenn es denn richtig angefertigt wird.
Was im Übergabeprotokoll stehen sollte
Es dokumentiert den Zustand des Mietobjektes und sorgt damit für Klarheit über den Status Quo von Wohnung oder Haus. Deshalb gibt es ein paar Punkte, die unbedingt in diesem Protokoll erwähnt werden sollten. Andere sind dagegen optional.
Übergabeprotokoll: Gemeinsamer Rundgang durch die Wohnung
Das Protokoll erstellen Vermieter und Mieter gemeinsam, üblicherweise beim Rundgang durch die Wohnung. So kann gemeinsam und vor Ort beurteilt werden, was ggf. noch erledigt werden sollte.
Alle Punkte, die im Übergabeprotokoll stehen und anschließend mit Ort, Datum und Unterschrift von Vermieter und Mieter bestätigt werden, gelten als bindend.
Kommen danach noch Forderungen vom Vermieter, kann sich der Mieter auf das unterschriebene Dokument beziehen.
Übergabeprotokoll: Schlüssel niemals einfach in den Kasten werfen
Niemals ohne dokumentierte Übergabe die Schlüssel aus der Hand geben. Das raten Verbraucherschützer.
Wer den Schlüssel in den Briefkasten wirft und die Tür zuzieht, kann Pech haben. Denn damit verzichtet der Mieter auf die Chance, klare Bedingungen und Absprachen zu schaffen und direkt zu dokumentieren.
Geht es um Schäden in der Wohnung, hat der Mieter eine gute Verhandlungsposition. Denn grundsätzlich gilt, dass der Vermieter beweisen muss, dass der aktuelle Mieter die beanstandeten Schäden verursacht hat.
Übergabeprotokoll: Kaution direkt nach Mietende
Haben Vermieter und Mieter im Protokoll keine Mängel festgehalten und fallen keine Schönheitsreparaturen an, können Mieter direkt nach Mietende die Auszahlung der Kaution verlangen.
Einen kleinen Teil darf der Vermieter für noch ausstehende Betriebskosten zurückbehalten. Damit ist klar: Auch mängelfreie Übergaben müssen von beiden Seiten unterschrieben werden. Das macht ein Übergabeprotokoll bei Mietende so wertvoll.
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Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Übergabeprotokoll. Meine Schwester trifft morgen die Hausverwaltung und macht das Übergabeprotokoll für ihre neue Wohnung. Gut zu wissen, dass die Schlüsselübergabe immer dokumentiert werden sollte.